Prüfen und priorisieren
Wir vereinbaren Seiten, Abläufe und Prüfmaßstab. Automatische Checks und manuelle Prüfungen zeigen, wo Menschen bei der Nutzung nicht weiterkommen.
Eine Navigation, die mit der Tastatur funktioniert. Texte, die lesbar bleiben. Formulare, die verständlich durch die Eingabe führen. Wir prüfen Ihre Website oder Ihren Shop und beheben Barrieren in Gestaltung, Inhalt und Code.
Website besprechenWir vereinbaren Seiten, Abläufe und Prüfmaßstab. Automatische Checks und manuelle Prüfungen zeigen, wo Menschen bei der Nutzung nicht weiterkommen.
Navigation, Kontraste, Seitenstruktur und Formulare überarbeiten. Wir setzen die vereinbarten Korrekturen um oder stimmen sie mit Ihrem Entwicklerteam ab.
Geänderte Funktionen erneut prüfen und verbleibende Aufgaben dokumentieren. Ihre Redaktion erhält Hinweise für neue Texte, Bilder und Seiten.
Wir beginnen mit den wichtigen Wegen: ein Angebot finden, Kontakt aufnehmen, ein Konto nutzen oder einen Einkauf abschließen. Daraus entsteht eine dokumentierte Auswahl von Seiten und Zuständen. Der Prüfbericht nennt Fundstelle, Auswirkung, zugehöriges Kriterium und nächste Schritte. Eine Stichprobe beschreibt ihren geprüften Umfang, nicht automatisch die gesamte Website.
Für neue Websites orientieren wir uns an WCAG 2.2 auf Stufe AA. Dazu gehören etwa Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, ausreichende Kontraste und verständliche Fehlermeldungen. Prüfversion, Umfang und benötigte Nachweise werden vor dem Projekt festgelegt. Automatische Tests ergänzen die manuelle Prüfung.
Der European Accessibility Act wird in Deutschland durch das BFSG und die BFSGV umgesetzt. Seit dem 28. Juni 2025 gelten Anforderungen unter anderem für bestimmte digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Welche Regeln Ihr Angebot betreffen, muss gesondert eingeordnet werden. WCAG allein ist kein Nachweis, dass sämtliche gesetzlichen Pflichten erfüllt sind.
Häufig lassen sich Barrieren im vorhandenen System beheben. Wir prüfen dafür auch eingesetzte Themes, Plugins und eingebundene Dienste. Ein zusätzliches Bedienfeld ersetzt keine zugängliche technische Umsetzung. Bei einem Relaunch berücksichtigen wir die Anforderungen bereits im Entwurf und in den Komponenten.
Nein. Entscheidend sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Adressatenkreis. Online-Shops und andere auf Verbraucherverträge gerichtete digitale Angebote können darunterfallen. Eine reine B2B-Informationsseite ist nicht allein deshalb erfasst, weil sie öffentlich erreichbar ist. Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme nach § 3 Absatz 3 BFSG.
WCAG beschreibt prüfbare Anforderungen an Webinhalte. EN 301 549 ist eine europäische Norm für die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnik und geht über Webinhalte hinaus. Für öffentliche Stellen in Deutschland sind zusätzlich die jeweils geltenden Regeln des Bundes oder Landes relevant, etwa die BITV 2.0. Welche Fassung und Anforderungen für ein Projekt gelten, wird zu Beginn festgehalten.
Ein Scan findet einen Teil der technischen Probleme. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist, die Fokusreihenfolge verständlich bleibt oder ein Formular mit assistiven Technologien nutzbar ist, braucht zusätzliche manuelle Prüfung. Ein fehlerfreier Scan ist deshalb keine vollständige Konformitätsprüfung.
Sie erhalten die vereinbarten Prüf- und Umsetzungsergebnisse mit dokumentiertem Umfang. Wir bieten keine Rechtsberatung und kein amtliches Gütesiegel an. Benötigen Sie eine unabhängige Prüfung, können wir Ihre Website dafür technisch vorbereiten und die anschließenden Befunde mit Ihnen bearbeiten.
Wir können die technischen Angaben und den Stand der Umsetzung aufbereiten. Für erfasste Dienstleistungen nennt Anlage 3 BFSG weitere Informationspflichten. Die Angaben müssen zu Ihrem tatsächlichen Angebot passen. Ihre rechtliche Einordnung und Freigabe bleiben eine eigene Aufgabe.
Eine kurze Beschreibung reicht für den Einstieg. Wir klären gemeinsam, was gebraucht wird und wie wir vorgehen.
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