Barrierefreiheit für Ihre Website.

Eine Navigation, die mit der Tastatur funktioniert. Texte, die lesbar bleiben. Formulare, die verständlich durch die Eingabe führen. Wir prüfen Ihre Website oder Ihren Shop und beheben Barrieren in Gestaltung, Inhalt und Code.

Website besprechen
Digitale Barrierefreiheit: Ein Formular mit sichtbarer Fokusmarkierung und Bedienung über die Tabulatortaste.Kontakt aufnehmenTab

Was wir für Sie umsetzen

Prüfen und priorisieren

Wir vereinbaren Seiten, Abläufe und Prüfmaßstab. Automatische Checks und manuelle Prüfungen zeigen, wo Menschen bei der Nutzung nicht weiterkommen.

Barrieren beheben

Navigation, Kontraste, Seitenstruktur und Formulare überarbeiten. Wir setzen die vereinbarten Korrekturen um oder stimmen sie mit Ihrem Entwicklerteam ab.

Nachprüfen und übergeben

Geänderte Funktionen erneut prüfen und verbleibende Aufgaben dokumentieren. Ihre Redaktion erhält Hinweise für neue Texte, Bilder und Seiten.

Tobias Rösner erklärt einem Kunden die Planung am Laptop
Tobias Rösner, Gründer und Geschäftsführer

Was muss auf Ihrer Website funktionieren?

Wir beginnen mit den wichtigen Wegen: ein Angebot finden, Kontakt aufnehmen, ein Konto nutzen oder einen Einkauf abschließen. Daraus entsteht eine dokumentierte Auswahl von Seiten und Zuständen. Der Prüfbericht nennt Fundstelle, Auswirkung, zugehöriges Kriterium und nächste Schritte. Eine Stichprobe beschreibt ihren geprüften Umfang, nicht automatisch die gesamte Website.

WCAG als technischer Prüfmaßstab

Für neue Websites orientieren wir uns an WCAG 2.2 auf Stufe AA. Dazu gehören etwa Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, ausreichende Kontraste und verständliche Fehlermeldungen. Prüfversion, Umfang und benötigte Nachweise werden vor dem Projekt festgelegt. Automatische Tests ergänzen die manuelle Prüfung.

BFSG und europäische Anforderungen

Der European Accessibility Act wird in Deutschland durch das BFSG und die BFSGV umgesetzt. Seit dem 28. Juni 2025 gelten Anforderungen unter anderem für bestimmte digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Welche Regeln Ihr Angebot betreffen, muss gesondert eingeordnet werden. WCAG allein ist kein Nachweis, dass sämtliche gesetzlichen Pflichten erfüllt sind.

Bestehende Websites weiterentwickeln

Häufig lassen sich Barrieren im vorhandenen System beheben. Wir prüfen dafür auch eingesetzte Themes, Plugins und eingebundene Dienste. Ein zusätzliches Bedienfeld ersetzt keine zugängliche technische Umsetzung. Bei einem Relaunch berücksichtigen wir die Anforderungen bereits im Entwurf und in den Komponenten.

Häufige Fragen

Muss jede Unternehmenswebsite das BFSG erfüllen?

Nein. Entscheidend sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Adressatenkreis. Online-Shops und andere auf Verbraucherverträge gerichtete digitale Angebote können darunterfallen. Eine reine B2B-Informationsseite ist nicht allein deshalb erfasst, weil sie öffentlich erreichbar ist. Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme nach § 3 Absatz 3 BFSG.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG, EN 301 549 und BITV?

WCAG beschreibt prüfbare Anforderungen an Webinhalte. EN 301 549 ist eine europäische Norm für die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnik und geht über Webinhalte hinaus. Für öffentliche Stellen in Deutschland sind zusätzlich die jeweils geltenden Regeln des Bundes oder Landes relevant, etwa die BITV 2.0. Welche Fassung und Anforderungen für ein Projekt gelten, wird zu Beginn festgehalten.

Reicht ein automatischer Barrierefreiheits-Check?

Ein Scan findet einen Teil der technischen Probleme. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist, die Fokusreihenfolge verständlich bleibt oder ein Formular mit assistiven Technologien nutzbar ist, braucht zusätzliche manuelle Prüfung. Ein fehlerfreier Scan ist deshalb keine vollständige Konformitätsprüfung.

Erhalten wir ein Zertifikat oder eine Rechtsberatung?

Sie erhalten die vereinbarten Prüf- und Umsetzungsergebnisse mit dokumentiertem Umfang. Wir bieten keine Rechtsberatung und kein amtliches Gütesiegel an. Benötigen Sie eine unabhängige Prüfung, können wir Ihre Website dafür technisch vorbereiten und die anschließenden Befunde mit Ihnen bearbeiten.

Helfen Sie bei den Informationen zur Barrierefreiheit?

Wir können die technischen Angaben und den Stand der Umsetzung aufbereiten. Für erfasste Dienstleistungen nennt Anlage 3 BFSG weitere Informationspflichten. Die Angaben müssen zu Ihrem tatsächlichen Angebot passen. Ihre rechtliche Einordnung und Freigabe bleiben eine eigene Aufgabe.

Standards und gesetzliche Grundlagen

Ihre Website prüfen lassen.

Eine kurze Beschreibung reicht für den Einstieg. Wir klären gemeinsam, was gebraucht wird und wie wir vorgehen.

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Tobias Rösner
Tobias RösnerIhr Ansprechpartner
hallo@werbeloewen.de +49 (0) 271 33885017